Das städtische Jugendamt bleibt in Bad Kreuznach ein Dauerthema. Seit Jahren wird über die Finanzierung und die zukünftige Trägerschaft der wirtschaftlichen Jugendhilfe diskutiert. Bereits am 29. November 2018 hatte der Stadtrat grundsätzlich die Abgabe des Jugendamtes an den Landkreis mehrheitlich beschlossen. Die Stadtverwaltung war damals der Meinung, dass es ein solcher Wechsel nur rechtlich mit einem Landtagsbeschluss möglich wäre. Es wurde auch auf die bevorstehende Landtagswahl hingewiesen. Die Stadt Bad Kreuznach stellte bis heute nicht den gesetzlich notwendigen Antrag beim zuständigen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
Nun erfolgt ein etwas überraschender neuer Vorstoß der sogenannten „Partnerschaft für Bad Kreuznach“, bestehend aus CDU, SPD und FDP. In einem Antrag mit dem etwas sperrigen Titel „Kinder und Jugendliche in Bad Kreuznach verdienen Zukunft – Landkreis muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Jugendhilfe beteiligen“ fordern die Fraktionen eine spürbare finanzielle Entlastung der Stadt durch den Landkreis Bad Kreuznach.
Die Antragsteller fordern: Es soll noch vor Beginn der Haushaltsberatungen im November ein verbindliches Angebot des Landkreises vorliegen. Erklärtes Ziel ist eine neue Vereinbarung über die Finanzierung der Jugendhilfe. Dabei soll die sogenannte Interessenquote der Stadt deutlich gesenkt werden.
Derzeit muss Bad Kreuznach im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs einen Eigenanteil von 25 Prozent tragen, eben weil die Stadt mit dem eigenen Jugendamt eine staatlich übertragene Aufgabe selbst wahrnimmt. Nach den Vorstellung von CDU, SPD und FDP soll dieser Anteil künftig nur noch fünf Prozent betragen. Bei Gesamtkosten der Jugendhilfe in einer Größenordnung von rund 60 Millionen Euro würde dies eine erhebliche Entlastung des städtischen Haushalts bedeuten. Dann würde sicherlich der finanzielle Spielraum für wichtige Investitionen in der städtischen Infrastruktur, wie Brücken, Kitas, Schulen und Straßen, größer werden.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wie relevant das Jugendamt wirklich für die Stadt ist, wenn der Eigenanteil, also die Interessenquote, von 25 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden soll?
Der Hintergrund für diesen Antrag ist die seit Jahren angespannte Finanzlage der Stadt Bad Kreuznach. Insbesondere die Kosten der wirtschaftlichen Jugendhilfe zählen zu den größten Belastungen im städtischen Haushalt. Durch gesetzliche Veränderungen, höhere Standards und dadurch steigende Aufwendungen ist der finanzielle Eigenanteil der Stadt in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Allerdings ist auch der Kreis hoch verschuldet.
Die anhaltende kritische und angespannte Haushaltssituation der Stadt ist allgemein bekannt und nicht erst seit kurzem akut. Gerade auch die Fraktionen der „Partnerschaft“ trugen in der Vergangenheit durch Mehrheitsbeschlüsse maßgeblich dazu bei. (Siehe Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschau, Fahrradparkhaus usw.) Seit kurzem erfolgt nun offensichtlich ein Umdenken in den Finanzfragen. In diesen Zusammenhang ist auch der mehrheitliche Stadtratsbeschluss zur Schließung des Bäderhauses zu sehen.
Bad Kreuznach hatte schon immer hauptsächlich auch ein Ausgabeproblem. Das kritisierten in der Vergangenheit die sogenannten kleinen Fraktionen im Stadtrat unentwegt. Auch die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz trugen in den letzten Jahren zu der Unterfinanzierung der Kommunen maßgeblich bei. Diese Landesregierungen wurden von SPD, FDP, Grüne und CDU gestellt. Die SPD stellt übrigens seit 1991 den Ministerpräsidenten im Land und auch jetzt unter einem CDU-Ministerpräsidenten ist sie mit zahlreichen Minister in der Regierung beteiligt. Also sollte vor allem die SPD jetzt nicht so tun, als ob man mit dieser finanziellen Misere nichts zu tun hat.
Der Antrag sieht im Einzelnen vor, die Stadt Bad Kreuznach bei der Finanzierung ihrer kommunalen Kindertagesstätten mit den übrigen kommunalen Kita-Trägern gleichzustellen. Außerdem wird eine Finanzierung in Höhe von insgesamt 103,5 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten gefordert.
Auch das Land Rheinland-Pfalz wird in dem Zusammenhang in die Verantwortung genommen. Nach Auffassung der „Partnerschaft“ soll das Landesfinanzausgleichsgesetz so verändert werden, dass die notwendigen Kosten der Jugendhilfe bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs vollständig berücksichtigt werden.
Der Vorstoß erfolgt auch vor dem Hintergrund bisher erfolgloser Gespräche zwischen dem Landkreis und den großen kreisangehörigen Städten, die über eigene Jugendämter verfügen. Die „Partnerschaft“ von CDU, SPD und FDP machen in ihren Antrag deutlich, dass bei einem Ausbleiben einer ausreichenden finanziellen Lösung erneut ein Antrag zur Abgabe der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe an den Landkreis gestellt werden könnte.
Eine Abgabe des Jugendamtes an den Kreis würde die Stadt Bad Kreuznach selbstverständlich finanziell erheblich entlasten. Gleichzeitig dürfte die Diskussion darüber, ob das Jugendamt weiterhin bei der Stadt oder künftig beim Landkreis angesiedelt sein soll, erneut an Schärfe gewinnen. Denn was wäre, wenn die wirtschaftliche Jugendhilfe nicht abgegeben wird und die finanziellen Probleme im Zusammenhang mit der Schließung des Bäderhauses nicht entscheidend vermindert werden können? Folgt dann eventuell die Schließung der Crucenia-Thermen und/oder des Salinenbades?
Bei einer möglichen Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis steht nicht die Qualität der Jugendhilfe zur Diskussion. Auch der Kreis kann die Aufgaben des Jugendamtes selbstverständlich sehr gut wahrnehmen, ohne dass daraus zwangsläufig Nachteile für Kinder und Jugendliche entstehen werden. Dieses Argument wird grundlos von den Gegnern der Abgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe vorgeschoben.
Vielleicht sollte in den zukünftigen Diskussionen auch der Frage nachgegangen werden, warum der Bedarf an Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe in den letzten Jahren so zugenommen hat? Es ist auch etwas ungerecht, wenn einseitig für betreute Eltern und ihre Kinder immer mehr Geld aufgewendet werden muss und für Eltern und Kinder ohne diese Probleme entsprechend weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Mit Blick auf die im November beginnenden Haushaltsberatungen dürfte das städtische Stadtjugendamt damit erneut zu einem der wichtigsten finanzpolitischen Themen in Bad Kreuznach werden.


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