Stellungnahme der Stadt Bad Kreuznach zur Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein und zur Umlegung der Wanderwege im Gebiet Kuhberg / Rheingrafenstein im Wortlaut:

Die Stadt Bad Kreuznach bedauert die bevorstehende Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein ausdrücklich. Der Schritt erfolgt nicht aus mangelnder Wertschätzung für das bedeutende Kultur- und Landschaftsdenkmal, sondern aus Gründen der Verkehrssicherung und der ungeklärten künftigen Sanierungs- und Unterhaltungskosten. Voruntersuchungen haben ergeben, dass dringend weitergehende fachliche Untersuchungen notwendig sind.

Bereits diese verursachen einen hohen fünfstelligen Aufwand. Da weder Stadt noch Eigentümer die daraus möglicherweise folgenden finanziellen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen derzeit belastbar übernehmen können, haben die zuständigen Gremien gegen eine Übernahme in städtisches Eigentum votiert und die Kündigung der Gestattungsvereinbarungen befürwortet.

Gleichzeitig wird eine nachhaltige Lösung gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Land Rheinland-Pfalz angestrebt. Die Umlegung der drei Premiumwanderwege im Gebiet Rheingrafenstein erfolgt sowohl wegen der Sperrung an der Burgruine als auch vorsorglich auf bislang nur geduldeten privaten Flächen. Die Stadt stellt klar: die Maßnahmen richten sich nicht gegen die Eigentümer.

Sondern tragen den Eigentumsverhältnissen und den Anforderungen an Sicherheit und Haftung Rechnung. Dies ist für die Stadt nur eine Notmaßnahme, nicht das Ende der Geschichte. Wir werden im Dialog mit der Denkmalpflegebehörde und dem Eigentümer Wege suchen, um zumindest fachlich die Frage der Verkehrssicherheit der Anlage der Ruine Rheingrafenstein klären zu lassen. Denn diese fachliche Beurteilung wäre auch die Voraussetzung für alle weiteren Schritte“.

Das Fazit wirft einige kritische Fragen auf: Obwohl seit September 2025 auf die Dringlichkeit einer Überprüfung hingewiesen wurde, bleibt ein Fortschritt in diesem Prozess aus. Warum wurde derartige dringende Angelegenheit so lange vernachlässigt? Ist es gerechtfertigt, dass die Stadt nun die Verkehrssicherungspflicht aktiviert, nachdem zuvor keine proaktiven Schritte unternommen wurden? Diese Rückkehr zu kurzfristigen Maßnahmen sieht wie ein hektisches Handeln aus, anstatt einen durchdachten Plan zu verfolgen.

Zudem bleibt unklar, welche konkreten langfristigen Lösungen tatsächlich im Dialog mit den Eigentümern und der Denkmalpflege angestrebt werden. Gibt es bereits klare Ansatzpunkte oder Ziele in diesen Gesprächen? Solche Notmaßnahmen mögen kurzfristig notwendig sein, aber ist es wirklich akzeptabel, die Verantwortung erst zu thematisieren, wenn das Problem handgreiflich wird? Die Vertrauenswürdigkeit der Verwaltung könnte in Frage gestellt werden, wenn die vorausschauende Planung fehlt, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zukünftig nachhaltig zu gewährleisten.


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